Schrittweises Glühlampenverbot bis 2012
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Anfang Dezember 2008 hat die EU-Kommission die schrittweise Abschaffung
konventioneller Glühlampen auf den Weg gebracht. Bis 2012 soll EU-weit und damit auch in
Deutschland der Verkauf herkömmlicher Glühlampen bis auf wenige Ausnahmen komplett
verboten werden.
Das Ziel dieser Maßnahme ist eine deutliche Reduzierung des Stromverbrauchs, der zu einer
Ersparnis von Ressourcen führen und einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten
soll.
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Im Gegensatz zu modernen Energiesparlampen verbrauchen die herkömmlichen Glühbirnen
unverhältnismäßig viel Energie, um die gleiche Leuchtkraft zu erreichen. So kann durch das
Austauschen einer Glühlampe durch eine Energiesparlampe vergleichbarer Lichtstärke der
Stromverbrauch um bis zu 80 Prozent gesenkt werden. So bietet beispielsweise eine 11-Watt-
Energiesparlampe die gleiche Lichtausbeute wie eine 60-Watt-Glühbirne.
Auch LED-Leuchten, die eine immer weitere Verbreitung finden und sich auch für immer
mehr Anwendungszwecke eignen, ermöglichen im Vergleich zu den alten Glühbirnen eine beeindruckende Energieersparnis.
Da die althergebrachten Glühlampen jedoch immer noch sehr weit verbreitet sind und auf
diese Weise unnötig viel Strom verbraucht wird, will die EU durch das stufenweise in Kraft
tretende Glühlampenverbot Fakten schaffen und verstärktem Energiesparen Vorschub leisten.
Die Pläne sehen vor, dass Glühlampen und Halogenlampen mit mattiertem Glas ab September
2009 der Energieeffizienzklasse A angehören müssen, um weiter verkauft werden zu dürfen,
was praktisch einem Verkaufsverbot gleichkommt, da diese Klasse im Grunde nicht zu
erreichen ist. Diese Lampen lassen sich allerdings auch sehr leicht durch Energiesparlampen
ersetzen.
Glüh- und Halogenlampen mit klarem Glas ab 100 Watt aufwärts müssen ab diesem
Zeitpunkt mindestens der Energieeffizienzklasse C angehören, um verkauft werden zu dürfen.
Da herkömmliche Glühlampen den Effizienzklassen D, E und F angehören, dürften sie damit
ab September 2009 vom Markt verschwinden.
Ab September 2010 soll die Regelung auf Glühlampen ab 75 Watt Anwendung finden. Ein
Jahr später sollen 60-Watt-Lampen folgen. Ab September 2012 soll die Regelung mit
wenigen Ausnahmen auf alle Glüh- und Halogenlampen angewendet werden.
Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise Glühlampen, die in Kühlschränken oder Backöfen
verwendet werden. Da Energiesparlampen empfindlicher auf sehr hohe oder sehr tiefe
Temperaturen reagieren, eignen sie sich nicht für diese Einsatzbereiche. Auch verschiedene
andere spezielle Glühlampenformen sind zumindest vorerst vom künftigen Verbot
ausgenommen.
Bestimmte Reflektorlampen sind ebenfalls nicht vom geplanten Verbot betroffen, da zu
diesen bisher keine gängigen Alternativen gegeben sind.
Als Fernziel plant die EU, ab September 2016 nur noch Glühlampen zuzulassen, die
mindestens die Energieeffizienzklasse B erreichen. Nur für einige Halogenlampen soll dann
die Effizienzklasse C ausreichend sein.
Da die Verwendung von Energiesparlampen trotz ihres höheren Anschaffungspreises eine
deutliche, auch finanzielle Ersparnis bringt, dürfte sich das künftige Verbot eher selten
negativ auswirken. Zudem findet derzeit im Bereich der besonders sparsamen LED-Lampen
eine Weiterentwicklung statt, sodass der Einsatzbereich dieser Lampen stetig steigt. Die
Notwendigkeit der Verwendung herkömmlicher Glühlampen sinkt damit stetig.
Zudem ist die von der EU-Kommission erwartete, europaweite Energieersparnis recht hoch
und lässt eine Abschaffung der Glühbirne in Bereichen, in denen sie nicht tatsächlich benötigt
wird, durchaus sinnvoll erscheinen. Da durch einen geringeren Stromverbrauch auch weniger
klimaschädliche Emissionen freigesetzt werden, soll die Abschaffung auch einen ökologischen Nutzen haben. Nach Berechnungen der EU sollen so bis zum Jahre 2020 etwa
17 Millionen Tonnen CO2 weniger freigesetzt werden, als ohne die stufenweise Abschaffung
der Glühbirne.
Mit dem geplanten Verbot der Glühbirne folgen Deutschland und die EU den
Vorreiterländern Schweiz, Australien und Neuseeland, in denen ein Verbot schon 2009 und
2010 in Kraft tritt.
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